Private Massnahmen

Wichtiger Hinweis: Die Dorfentwicklung in der Dorfregion Selsingen-Südgemeinden läuft zum 31.12.2023 aus. Aktuell ist es nicht mehr möglich Förderanträge für öffentliche oder private Maßnahmen zu stellen, da der letzte Antragsstichtag bereits im September 2022 erfolgt ist.

In besonderem Maße sind die Dörfer ein prägender Bestandteil einer Kulturlandschaft, die von ihren Bewohnern gestaltet und bewirtschaftet werden. Mit der Durchführung privater Maßnahmen an den Gebäuden, sowie den Hof- und Freiflächen, trägt jeder zum Erscheinungsbild des Ortes bei.

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Dachsanierung / Erneuerung der Fenster / neuer Staketenzaum

Welche privaten Projekte wurden gefördert?

  • Die Veränderung an den alten Gebäuden (mitunter bis in die 1950er Jahre), die von außen sichtbar ist (Fassade, Dach, Fenster und Freiraum etc.), wenn sie den Gestaltungsregeln entsprechen. Eingeschlossen die erstmalige Wärmedämmung.
  • Um-/Nachnutzung von orts- oder landschaftsprägenden Gebäuden zu Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeitnutzungen, für öffentliche, gemeinschaftliche oder soziale Zwecke, insbesondere zur Innenentwicklung. Die Förderung umfasst auch Maßnahmen im Innenbereich des Gebäudes.
  • Anpassung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und Hofräumen an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens (nur Landwirte).
  • Ersatz nicht sanierungsfähiger orts- oder landschaftstypischer Bausubstanz durch Neubauten, die sich maßstäblich in das Umfeld einpassen.
  • Abbruch von Bausubstanz aus siedlungsstrukturellen oder entwicklungsplanerischen Gründen.
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